Allgemeine Lieferbedingungen der BestLight AG in Kirchberg
1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr mit BestLight AG gelten vorbehältlich abweichender Angaben in der Auftragsbestätigung ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Vertragsbedingungen des Vertragspartners sind selbst dann nicht anwendbar, wenn sie unwidersprochen bleiben.
2. Angebot und Preise
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackungskosten und Abgaben. Bei einem Warenwert von weniger als CHF 50.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.-- verrechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von BestLight AG sind innert 30 Tagen ohne jede Abzüge zahlbar. Ab Fälligkeitstag werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. berechnet. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des entsprechenden Rechnungsbetrages Eigentum vom BESTLIGHT AG.
4. Liefertermine
Die von BestLight AG bestätigten Liefertermine sind verbindlich. Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, so ist der Kunde nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
5. Lieferung
BestLight AG wählt nach Möglichkeit die günstigste Lieferart. Für Expresslieferungen wird ein Zuschlag von Fr. 25.-- verrechnet. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
6. Gewährleistung
BestLight AG leistet Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware mängelfrei ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Der Besteller hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Bei Mängeln wird BestLight AG nach ihrer Wahl (a) die mangelhafte Ware ersetzen oder nachbessern oder (b) den Kaufpreis für die mangelhafte Ware zurückerstatten. Weitere, aus Mängeln der Ware hergeleitete Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu.
7.Haftungsbeschränkung
Die Gewährleistungspflichten von BestLight AG sind in Ziffer 6 abschliessend geregelt. In keinem Fall hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsmängel, Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von BestLight AG, wohl aber für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen von BestLight AG.
8. Exportverbot USA / Kanada
Der Besteller verpflichtet sich, die Ware (separat oder in Verbindung mit andern Produkten) nicht nach USA und Kanada zu exportieren.
9. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen BestLight AG und dem Besteller unterstehen dem schweizerischen Recht. Das Wiener Kaufrechtsabkommen (UN-Kaufrecht) findet keine Anwendung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kirchberg, Schweiz. BestLight AG ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu belangen. |